Tauchen in Trier - da gibt's nicht direkt was...
Die einzige Möglichkeit, den Kopf unterwasser zu bekommen, ist in der ältesten Stadt Deutschlands lediglich in den Schwimmbädern gegeben.
(Es gibt weitere Möglichkeiten in der näheren oder weiteren Umgebung von Trier, dazu später im Text mehr)
Der rechtliche Hintergrund:
In den einzelnen Bundesländern ist das Tauchen unterschiedlich geregelt. Das Wasserhaushaltsgesetz des Bundes (WHG), Zweiter Teil, Bestimmungen für oberirdische Gewässer, Erster Abschnitt - Erlaubnisfreie Benutzungen, § 23 "Gemeingebrauch", ist hierfür Maßgeblich:
"Jedermann darf oberirdische Gewässer in einem Umfang benutzen, wie dies nach Landesrecht als Gemeingebrauch gestattet ist, soweit nicht Rechte anderer entgegenstehen und soweit Befugnisse oder der Eigentümer- oder Anliegergebrauch anderer dadurch nicht beeinträchtigt werden."
Somit wird die genaue Regelung des "Gemeingebrauch" den einzelnen Bundesländer überlassen. Diese legen dann in den jeweiligen Landeswassergesetzen den Umfang fest. Im LWG Rheinland Pfalz ist es der §36:
"(1) Jedermann darf im Rahmen des § 23 Abs. 1 WHG natürliche oberirdische Gewässer, mit Ausnahme von Wasserspeichern, zum Baden, Schwimmen, Viehtränken, Schwemmen, Schöpfen mit Handgefäßen,
Eissport und Befahren mit Kleinfahrzeugen ohne Maschinenantrieb benutzen. Zum Gemeingebrauch gehört auch das Einleiten von Wasser aus einer Bodenentwässerung landwirtschaftlich,
forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzter Flächen bis zu 5 ha.
(2) Die nach § 93 Abs. 4 zuständige Wasserbehörde kann durch Rechtsverordnung, Allgemeinverfügung oder Anordnung im Einzelfall das Befahren mit Kleinfahrzeugen, die mit Maschinenantrieb
bewegt werden, und die Ausübung des Tauchsports mit technischem Gerät als Gemeingebrauch zulassen, sofern nicht das Wohl der Allgemeinheit dem entgegensteht. Dabei sind insbesondere Bestimmungen
zur Wahrung von Sicherheit und Ordnung aufzunehmen.
(3) An Wasserspeichern und an künstlichen Gewässern kann die nach § 93 Abs. 4 zuständige Wasserbehörde nach Anhörung des
Gewässereigentümers und des Unterhaltungspflichtigen den Gemeingebrauch im Sinne der Absätze 1 und 2 durch Rechtsverordnung, Allgemeinverfügung oder Anordnung im Einzelfall zulassen. Die
Zulassung kann auf einzelne Arten des Gemeingebrauchs beschränkt werden."
Abschnitt (2) regelt somit das Tauchen - das ist nämlich grundsätzlich Verboten, ausser da, wo es explizit erlaubt ist.
Bei privaten Gewässern sieht das schon wieder anders aus: hier bestimmt der Eigentümer was man darf und was nicht. Aber auch hier sieht es in der Region nicht gut aus, es gibt zwar ein paar private (ehemalige) Kiesgruben und Steinbrüche, jedoch lohnt es sich eher nicht nicht zu einer dieser "Tauchmöglichkeiten" zu fahren. Selten hat man mehr als 6 m tiefe. Dann kommt noch die Erreichbarkeit hinzu: Private Gewässer sind meist umschlossen und man muss sich mit dem Pächter/Besitzer gut stellen.
Ist das Tauchen in öffentlichen Gewässern verboten und man hält sich nicht dran, begeht man eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Ordnungsgeld belegt werden kann (bei privaten Gewässern mit einem Hausverbot).
Also: wir müssen
1) zu Gewässern fahren, in denen Tauchen erlaubt ist oder
2) in andere Bundesländer fahren, in denen Tauchen in den Gewässern erlaubt ist oder
3) ins Ausland fahren, in denen tauchen in den Gewässern erlaubt ist
Meist machen wir letzteres und fahren nach Luxemburg in die Sauertalsperre, da diese das nächst lohnende Ziel ist. Einige Seen im benachbarten Saarland sind zwar ebenfalls frei betauchbar, da lohnt sich aber die Anfahrt nicht (zumindest nicht für mich, da ich ungefähr gleichlange nach Luxemburg an den See und ins Saarland fahre und der See in Luxemburg dann doch noch interessanter ist...).
In den letzten Jahren hat sich der Focus jedoch eher Richtung Baden-Württemberg / Frankreich verschoben. So fahren wir regelmäßig an die Seen in der Region um Kehl und nach Frankreich an den Graviere du Fort in Frankreich. Gerade im letzteren ist die Sicht und die Logistik ausgereift, um sowohl unser Freediving-Programm zu fördern und natürlich auch um alle Kurse bis zum Tauchlehrer abzuschliessen.
Trotz aller Widrigkeiten kann man bei uns in Trier Tauchen lernen, möchtest du mehr über die verschiedenen Möglichkeiten wissen (Verein oder kommerzielle Tauchschule, RSTC oder CMAS, IAC, Barakuda, SSI, PADI, VDST...) - frag ruhig, ich kann dir zu jedem Empfehlungen geben. Und gemäß dem Fall, dass du nicht bei mir/uns tauchen lernen kannst oder einen bestimmten Verband anhängst, kann ich dir auch gute Tauchlehrer vermitteln.
Das nächste Freediving-Seminar beginnt im Januar in Trier, -(Donnerstag Abends), von 19 Uhr bis 21:30 Uhr.